(Allgemeine Bestimmungen) Artikel 15 - Änderungen Die vorliegenden Statuten können durch eine zwei Drittel Mehrheit der Versammlung geändert werden. Artikel 16 - Auflösung Das DFEZ löst sich auf durch den Entscheid der Versammlung und Gutheissung durch einen vier Fünftel Mehrheitsentscheid ihrer Mitglieder, anlässlich einer durch den Vorstand zu diesem Zweck einberufenen Sitzung. Artikel 17 - Zentrale Die Zentrale / der Hauptsitz des DFEZ wird von der Schweiz aus betrieben, bis der Vorstand anderweitig entscheidet. Der Sitz / das Domizil des DFEZ ist 8003 Zürich, Weststrasse 168 (c/o Mukhtar Fadul), Kanton Zürich, Schweiz.
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