(Mitgliedschaft und Entscheidungsfindung) Artikel 12 - Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft im DFEZ steht offen für alle natürlichen Personen, welche Zweck und Ziele des DFEZ unterstützen, aus Sudan und anderen Regionen der Welt. 2. Die Mitgliedschaft im DFEZ ist ebenfalls offen für jede interessierte zivile Gesellschaft, Organisation oder Gruppierung und für nicht-gewinnorientierte nicht-regierungs- Organisationen (NGOs) als angegliederte oder verbundene Mitglieder. 3. Der Vorstand entscheidet, auf Empfehlung des Sekretariates hin, über die Gewährung der Mitgliedschaft an interessierte Personen und Gruppen. Artikel 13 - Entscheidungsfindung 1. Entscheidungen und Entschlüsse des DFEZ werden, falls nichts anderes erwähnt, gefasst durch die einfache Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitlieder, anlässlich einer offiziellen Sitzung. 2. Der Vorstand sowie das Sekretariat treffen sich persönlich, vorbehaltlich dringend nötiger Entscheidungen zwischen den Treffen, die mittels Telekommunikation, wie Internet (E-Mail), Telefon oder Fax getroffen werden können. 3. Das Sekretariat kann sein eigenes Arbeitsvorgehen bestimmen, um wirkungsvoll und effizient zu funktionieren.
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